Gesellschaftsgründungen
“ Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich sämtlicher gesellschafts- und steuerrechtlicher Aspekte zur Gründung und Betreibung Ihrer Gesellschaft in Spanien. ”
- Gründung von Personengesellschaften, Niederlassungen, GmbH und AG
- Beantragung des Namens der zu gründenen Gesellschaft beim spanischen Zentralregister in Madrid
- Anwaltliche Redaktion des Gesellschaftsvertrags
- Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung
- Erledigung sämtlicher Formalitäten zur Inbetriebnahme des Geschäfts
- Zahlung der Kapitalverkehrssteuer
- Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
- Erlangung einer Steuernummer
- Anmeldung der Steuernummer beim zuständigen Finanzamt
- Zahlung der Kommunalsteuern
